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Zoll


Noch immer bestehen sehr unterschiedliche Zollvorschriften in den einzelnen Urlaubsländern. Die verschiedenen Freibeträge für eingeführte Waren sind dabei nur eine Unterscheidung.

Einfuhr von Waren
 
In einigen Ländern ist die Einfuhr bestimmter Waren beschränkt oder sogar verboten. Die Liste dieser Waren beginnt bei Alkohol und geht über Pflanzen, frische oder konservierte Lebensmittel, bis hin zu Zigaretten. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei der Botschaft über die Zollvorschriften.

Medikamente
 
Reisen Sie mit Medikamenten, die in die Kategorie Narkotikum fallen, oder mit Spritzen, so sind Sie mit einer ärztlichen Bescheinigung gut beraten. Lassen Sie sich die Bescheinigung in englischer oder besser noch in der Landessprache Ihres Reiseziels ausstellen.

Souvenirs
 
Bei der Wiedereinreise in die Schweiz gelten ebenfalls besondere gesetzliche Bestimmungen. Beachten Sie auch die Artenschutzbestimmungen beim Kauf von Souvenirs. Tierfelle, Zähne, Pranken oder ausgestopfte Tiere sollten Sie auf keinen Fall erwerben.

Gefälschte Markenartikel
 
Sehr beliebt sind immer wieder gefälschte Markenuhren, Kleider und Accessoires. Es sei dahingestellt, ob dies der Wirtschaft einen so grossen Schaden zufügt, wie die Hersteller dieser Produkte immer wieder bekräftigen. Fakt ist jedoch, dass beim Zoll die Gesetze zum Markenschutz eingehalten werden. Ihre Waren werden bei Auffindung beschlagnahmt! Also denken Sie vor dem Kauf daran, ob sich dieses Risiko wirklich lohnt.

Edelhölzer
 
Oft bieten Ihnen Händler schöne handgemachte Souvenirs an. Vergewissern Sie sich beim Kauf von Gegenständen aus Holz, dass es sich nicht um geschützte Edelhölzer von der vom Import verbotenen Liste handelt.

Schweizer Zoll
 
Weitere Angaben und Informationen zu den Zollvorschriften der Schweiz finden Sie auf der Homepage der Behörden. Der direkte Link zum Zoll ist in unserer Seite Verschiedene Links aufgeführt.


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