Zoll Vorschriften

Erkundigen Sie sich über die Zollbestimmungen für Ihr Umzugsgut. Besorgen Sie sich alle Formulare des Auswanderungslandes. Spezielle Güter müssen Sie direkt mit dem Zoll des Auswanderungslandes abklären. Nicht alle Güter dürfen Sie in jedem Land einführen!

Hausrat
Erstellen Sie eine Inventarliste aller Güter, die Sie in das Auswanderungsland mitnehmen. Tragen Sie unbedingt auf der Inventarliste das Gewicht und den Kaufpreis ein. Setzen Sie Ihren Namen, mit neuer und alter Adresse, Datum und Unterschrift auf die fertige Liste. Bei speziellen Gütern legen Sie wenn möglich die Kaufquittung bei. Bei der Ausreise aus der Schweiz können Sie die Liste dem Zoll zeigen.

Besorgen Sie sich die Formulare vom Zoll des Einreiselandes. Reisen Ihre Güter durch mehrere Länder, so benötigen Sie zusätzliche amtliche Formulare wie Transitbescheinigungen. Senden Sie die ausgefüllten Formulare mit Inventarliste bereits vorher zur Zollbehörde des Einreiselandes.

In den meisten europäischen Ländern können persönliche Güter zollfrei eingeführt werden. Einige Länder erheben jedoch Mehrwertsteuer oder eine Gebühr auf den eingeführten Hausrat. Erkundigen Sie sich beim Zoll des Einreiselandes. Fertigen Sie von allen Dokumenten wie Inventarliste, Zoll-Formulare, Pass, Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsbewilligung genügend Kopien an.
Motorräder und Autos
Bei einem Umzug dürfen Sie private Fahrzeuge zollfrei in ein fremdes Land einführen. In der Regel muss das Fahrzeug mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz sein, bevor es ohne Verzollung überführt werden kann. Dazu benötigen Sie einen Nachweis, wie zum Beispiel Kaufvertrag und Fahrzeugausweis. Fragen Sie beim Zoll des Einreiselandes nach, welche Dokumente verlangt werden.

Trotz der Bezeichnung "Zollfrei" werden oft andere Steuern auf Fahrzeuge erhoben. Fragen Sie beim Zoll des Einfuhrlandes nach den Steuern und Gebühren bei Fahrzeugen. Besondere Bestimmungen sind auch in technischer Hinsicht möglich. In einem solchen Fall muss das Fahrzeug umgerüstet werden.
Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren beim Auswandern gestaltet sich nicht ganz einfach. Sie müssen die Tiere impfen und ein Impfausweis muss vorgelegt werden. Wegen der Angst vor Seuchen bestehen in einigen Ländern scharfe Einfuhrbestimmungen für Tiere. Unter Umständen muss Ihr Haustier einige Tage in der Quarantäne verbringen.
Medikamente
Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen auf Medikamente und Spritzen angewiesen, so verlangen Sie von Ihrem Hausarzt eine Bescheinigung. Am besten in englischer Sprache und wenn möglich sogar in der Landessprache des Auswanderungslandes.
Drogen
Kleine Mengen reichen bereits, um nach dem Gesetz des Einwanderungslandes als Dealer zu gelten. Im Ausland steht immer noch die Todesstrafe oder lebenslange Haft in einem katastrophalen Gefängnis auf Drogenbesitz.
Waffen, Munition
Waffen und Munition dürfen nur mit einer speziellen Erlaubnis eingeführt werden. In einigen Ländern ist die Einfuhr sogar streng verboten. Klären Sie die gesetzliche Bestimmungen im Vorfeld ab.
Alkohol und Zigaretten
Das zollfreie Einführen von alkoholischen Getränken und Zigaretten ist limitiert, in einigen Staaten sogar verboten. Die Religion des Einreiselandes spielt bei der Einfuhr der Güter eine grosse Rolle. Gehen Sie am Zoll kein Risiko ein und lassen Sie bei Unklarheiten Zigaretten und Alkohol in der Schweiz. Die Einfuhrbestimmungen dieser Güter erhalten Sie beim Zollamt des Einreiselandes.
Pornografisches Material
Pornografisches Material ist auch heute noch nicht in jedem Land willkommen! Die Kultur und Religion des Auswanderungslandes gibt hier die Bedingungen vor. Die Einfuhr dieser Artikel sind in einigen Ländern streng verboten. Gehen Sie diesen Schwierigkeiten am Zoll aus dem Weg.
Pflanzen und Lebensmittel
Aus Sicherheitsgründen für die einheimische Fauna und Flora kann die Einfuhr von Pflanzen und Lebensmitteln verboten sein. Teilweise sind hohe Geldstrafen auf die Einfuhr dieser Güter ausgesetzt. Nehmen Sie aus Prinzip keine Lebensmittel, auch nicht Verpflegung, und Pflanzen in die neue Heimat mit.